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Menschenrechte

Grundsatzerklärung Menschenrechte der HIT Handelsgruppe.

Menschenrechte

Die Dohle Handelsgruppe betrachtet gesellschaftliche und soziale Verantwortung als zentrales Element integrer Unternehmensführung. Neben dem gesellschaftlichen und sozialen Engagement der Eigentümer der Dohle Handelsgruppe über die Dohle-Stiftung (https://dohle-stiftung.com) definiert die Unternehmensführung auch für die operativen HIT-Gesellschaften konkrete Vorgaben in Bezug auf Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz, soziale Verantwortung und Achtung von ethischen Standards.

Ein wesentlicher Baustein dieser Strategie ist die Achtung von Menschenrechten sowie von sozialen und ethischen Standards entlang der gesamten Lieferketten von HIT.

Als mittelständisches Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels umfasst unser ganzheitlicher Ansatz zur Achtung der Menschenrechte nicht nur unser eigenes Unternehmen, sondern nimmt ebenfalls unsere Zulieferunternehmen in die Pflicht. Darüber hinaus haben wir auch sämtliche unserer Mitarbeiter auf die Einhaltung gesetzlicher Pflichten und Unternehmensstandards verpflichtet.

Etliche unserer Produkte haben ihren Ursprung in Ländern, in denen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten nicht oder nur unzureichend berücksichtigt werden. Als besonders sensible Bereiche haben wir Kinder- und Zwangsarbeit, Entlohnung, Arbeitszeit und Diskriminierung identifiziert.

Um solchen Risiken entgegenzutreten, verpflichten wir sowohl uns selbst als auch unsere Zulieferunternehmen ergänzend zu nationalen Normen zur Einhaltung der folgenden international anerkannten Standards:
 

  • Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • Der Internationale Pakt über politische und bürgerliche Rechte der Vereinten Nationen
  • Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen
  • Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen
  • Die Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen
  • Die Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisationen (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards
  • Die Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik (MNE Declaration)
  • Die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
  • Die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
  • Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
  • Zusätzlich integrieren wir kontinuierlich Maßnahmen zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen.

Um die Einhaltung dieser Standards und die Erreichung der SDGs zu sichern, analysieren wir kontinuierlich soziale, ethische und ökologische Auswirkungen unserer Geschäftspraktiken ebenso wie diejenigen unserer Zulieferunternehmen. Dazu bewerten wir die Risiken anhand der jeweiligen Warengruppen in qualitativer und quantitativer Hinsicht. Je höher die Risiken in einer Warengruppe sind, desto intensiver sind unsere Maßnahmen zur Durchsetzung und Erreichung der geforderten Standards. Zulieferunternehmen, die menschenrechtliche, soziale und ökologische Mindeststandards nicht erfüllen können oder wollen, werden von uns konsequent ausgelistet.

Die operative Umsetzung unserer Menschenrechtspolitik obliegt den jeweiligen Einkaufsabteilungen.  Der Einkauf arbeitet hierbei eng mit dem Qualitätsmanagement zusammen und wird fachlich von der Rechtsabteilung unterstützt. 

Darüber hinaus haben wir einen Beschwerdemechanismus etabliert, über den Verstöße unkompliziert gemeldet werden können. So können wir Probleme frühzeitig erkennen und Missständen entgegentreten.  Die Beschwerdestelle ist unkompliziert und jederzeit über unser digitales Hinweisgebersystem hit.hintbox.de oder unter humanrights@dohle.com erreichbar.
Um Beschwerden effektiv und unter Beachtung des Schutzes des Hinweisgebers nachzugehen, haben wir hierfür eine Beschwerdeordnung formuliert.

Über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird ein jährlicher Bericht erstellt und veröffentlicht. Der aktuelle Bericht ist hier zu finden.

Die Integration menschenrechtlicher Anforderungen ist nicht nur bei uns, sondern auch bei unseren Zulieferern, ein andauernder Prozess, der kontinuierlich gelebt und verbessert werden muss, um einen positiven Beitrag für unsere Gesellschaft und kommende Generationen zu leisten.

Gert Schambach                                   Fabian Pichl                             Dr. Carl Bauerschmitz

Geschäftsführender                              Sprecher der                             Geschäftsführer
Gesellschafter                                      Geschäftsführung

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