Zu Gast bei Freunden


Pünktlichkeit auf den Punkt gebracht.

Eine Viertelstunde zu früh kann genau so unpünktlich wirken wie das verspätete Erscheinen, wenn man mitten in die Tischrede platzt. Deshalb sollte man die Zeitangaben auf der Einladung nicht nur beachten, sondern auch entsprechend interpretieren.

Ist eine exakte Zeit angegeben, so ist diese bindend, weil zum Beispiel bei einer Hochzeit oder beim Jubiläum der gesamte Ablauf mit Trauung, Essen etc. termingerecht  geplant ist.

Bei Einladungen mit Angaben wie: „erwarten wir Sie ab 20:00 Uhr“, steht es Ihnen frei ob Sie bereits um 20:00 oder 21:00 Uhr ankommen. Steht auf Ihrer Einladung als Zeitvermerk von 18:30 Uhr – 21:00 Uhr, können Sie innerhalb des angegebenen Zeitkorridors kommen und gehen.

Bei offiziellen Anlässen ist die Zeitangabe oftmals mit einem  Kürzel ergänzt.

Steht auf Ihrer Einladung Beginn des Festaktes: 19:00 Uhr s.t., möchte der Veranstalter, dass Sie um 19:00 Uhr auf Ihrem Platz sitzen. Hier wird auf Pünktlichkeit Wert gelegt, denn s.t. steht für die lateinische Abkürzung „sine tempore“ (ohne Zeit).

Bei einer Zeitangabe 19:00 c.t., wobei c.t. für cum tempore (mit Zeit) steht, beginnt die Veranstaltung eine Viertelstunde später.

Bei einem offiziellen Anlass sollten Sie die "akademische Viertelstunde" nicht überschreiten. Gehen Sie davon aus, dass die Veranstaltung akkurat 15 Minuten später also um 13:15 beginnt.

Bei persönlichen Ereignissen dürfen Sie etwas „unpünktlicher“ sein. Aber auch hier sollten Sie es nicht auf die letzte Minute ankommen lassen.

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